LandFrauenverband Württemberg-Hohenzollern

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LandFrauen - machen das Landleben sympathisch

Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V.

Als anerkannter Träger der ländlichen Erwachsenenbildung bietet unser ehrenamtlich geführter LandFrauenverband über das Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. ein qualifiziertes und ganzheitliches, sehr kostengünstiges Weiterbildungsangebot auf Landes-, Kreis- und Ortsebene, also vor Ort an. 

Insgesamt nahmen 2009 knapp 64.000 Teilnehmerinnen an unseren Bildungsveranstaltungen teil. 

Veranstaltungsart2.0052.0062.0072.0082.009
Kurse/Lehrgänge/1441.018888886884
Seminare
Vorträge583608560591570
Lehr- und 239290356362361
Besichtigungsfahrten
Ausstellungen142157314231
Sonstige8754591.0846531.007
Veranstaltungen
Veranstaltungen1.9832.5322.9192.5342.853
Gesamt

Bei der Betrachtung der geleisteten Bildungsarbeit nach Sachgebieten ergeben sich aus der Anzahl der Veranstaltungen folgende Schwerpunkte: 

  1. Verbraucherpolitik / Hauswirtschaft und Ernährung / Gesundheit und Sport  
  2. Kunst / Kultur / Kreativität  
  3. Gesellschafts- und Sozialpolitik   
  4. Familie und Soziales  
  5. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsfragen  
  6. Landwirtschaft / Ländlicher Raum / Umwelt  
  7. Medienkompetenz / EDV 8. Psychologie / Pädagogik  

Einen Teil unseres umfangreichen Bildungsangebotes finden Sie unter den Unterpunkten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Ansprechpartner


Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V., Gartenstraße 63, 88212 Ravensburg,

Telefon 0751/36 07-60, Fax 0751/36 07-80, E-Mail landfrauenverband-wh@lbv-bw.de 

Das Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. ist anerkannter Erwachsenenbildungsträger im ländlichen Raum und eine gemeinnützige Einrichtung.  

Anmeldung

Vor Kursbeginn ist unbedingt eine fristgerechte Anmeldung erforderlich, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Fax oder telefonisch. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.Die Anmeldung ist ohne schriftliche Bestätigung verbindlich und angenommen, außer es erfolgt eine schriftliche Absage wegen Überbelegung. Die Angaben auf dem Anmeldevordruck mit Einzugsermächtigung werden gespeichert und ausschließlich für interne Verwaltungszwecke verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 

Anmeldeschluss

Der Anmeldeschluss richtet sich nach dem jeweiligen Kurs/Veranstaltung und ist verbindlich. 

Bezahlung

Die Gebühren werden vor Kursbeginn in der Regel per Einzugsermächtigung eingezogen. Eine andere Zahlungsmöglichkeit ist nur in bei entsprechendem Hinweis im Programm möglich. 

Gebühren

Die vereinbarte Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. In der Kursgebühr sind die Kosten für eventuell anfallende Arbeitsmaterialien – wenn nicht anders vermerkt – enthalten. Bei einer Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr, ist dies bei den jeweiligen Kursen mit einem entsprechenden Hinweis vermerkt. 

Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl ist der Ausschreibung zu entnehmen. 

Rücktritt durch das Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V.

Das Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. kann wegen mangelnder Beteiligung (z.B. nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl), Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen wichtigen Gründen einen Kurs absagen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen gebührenfrei erstattet; weitergehende Ansprüche an das Bildungs- und Sozialwerk sind ausgeschlossen. 

Rücktritt durch die Teilnehmer

An- und Abmeldungen sind grundsätzlich nur beim oben genannten Ansprechpartner möglich. Ein Rücktritt ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Bei einem späteren Rücktritt ist die volle Gebühr zu bezahlen. Fernbleiben von der Veranstaltung bzw. Nichterscheinen zu Beginn gilt nicht als Abmeldung und hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht.  

Rücktritt durch die Teilnehmer bei IMF-Qualifizierungen:

Aufgrund der Richtlinien für die Förderung der Teilnehmerinnen durch Ermäßigung der Teilnehmergebühren sind die Anmeldungen verbindlich. Abmeldungen sind grundsätzlich nur beim Ansprechpartner möglich wenn eine Ersatzteilnehmerin gefunden werden kann. Wird keine Ersatzteilnehmerin gefunden ist die volle Gebühr zu bezahlen. Fernbleiben von der Veranstaltung bzw. Nichterscheinen zu Beginn gilt nicht als Abmeldung und hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht. 

Änderungen / Haftung

Das Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben in der Ausschreibung vor. Es besteht eine Veranstalterhaftpflicht.