Hauswirtschaftliche Familienbetreuerin

Der Weiterbildungslehrgang mit der Abschlussbezeichnung "Hauswirtschaftliche  Familienbetreuerin" ist ein gemeinsames Projekt der Arbeitsgemeinschaft der  LandFrauenverbände Baden-Württembergs und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Der Rahmenlehrplan wurde gemeinsam in Anlehnung an andere Qualifikationen, und orientiert am pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bedarf, erstellt. Der Lehrgang schließt mit einem Zertifikat ab.

 

Vorbildung und Voraussetzungen

Der Weiterbildungslehrgang baut auf den Erfahrungen von Frauen in Haushalt und Familie und auf berufliche Qualifikationen in der Hauswirtschaft auf. Erforderlich für die Teilnahme am Kurs sind daher:

  • eine mindestens 6-jährige selbständige Haushaltsführung (Privathaushalt) oder
  • eine Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft und eine mindestens 1-jährige hauswirtschaftliche Tätigkeit oder
  • der Besuch einer hauswirtschaftlichen beruflichen Schule und die 4-jährige selbständige Haushaltsführung

Umfang und Inhalt des Lehrgangs

Der Lehrgang setzt sich zusammen aus

  • 98 Stunden Unterricht in Theorie und Praxis und einem
  • 60-stündigen angeleiteten Praktikum in einer ambulanten und/oder in stationären sozialen Einrichtung.

Der Lehrgang vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:

1. Hauswirtschaft

  • Ernährungslehre
  • Nahrungszubereitung
  • Haushaltsführung

2. Familien- und Sozialkunde

  • Familienpflege
  • Betreuung alter Menschen

3. Grundpflege

  • Häusliche Krankenpflege
  • Säuglings- und Kleinkinderpflege

4. Arbeitsrecht

  • Überblick über die sozialrechtlichen Grundlagen

5. Praktikum

 

Qualifikationen und Einsatzmöglichkeiten

Hauswirtschaftliche Familienbetreuerinnen können entsprechend den Pflegebedürftigkeits-richtlinien einen Pflegebedürftigen bei allen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens unterstützen und sie bei Bedarf selbständig übernehmen. Die Hauswirtschaftlichen Familienbetreuerinnen erfüllen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen für Pflegekräfte und gelten daher als geeignete Kräfte § 113 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz).

 

Folgende Tätigkeiten dürfen mit der Qualifizierung übernommen werden: 

  • Körperpflege-Grundpflege: Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Zahnpflege, Kämmen, Darm- und Blasenentleerung
  • MobilitätAufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Aufnahme der Nahrung.
  • Hauswirtschaftliche VersorgungEinkaufen, Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen. 

HINWEIS

Momentan ist kein konkreter Kurs in Planung.

 

Wenn Sie sich für diese Qualifizierung interessieren, senden Sie uns eine E-Mail an landfrauenverband-wh@lbv-bw.de, dass Sie Interesse haben, dann erhalten Sie von uns eine Information, sobald ein weiterer Kurs geplant ist.

 

 

Ansprechpartnerin

Martina Wagner

Bildungsreferentin

Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V.

Tel.: 0751-3607-62

Mail: wagner@lbv-bw.de


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Programm inklusive Anmeldebogen_Hauswirtschaftliche Familienbetreuerin 2020 Reutlingen/Tübingen zum Download
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